Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen an.
Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Das Rauchen im Hallenbad ist untersagt.
Jede gewerbliche Tätigkeit innerhalb des Bades, dazu gehört auch die Erteilung privaten Schwimmunterrichts gegen Entgelt, ist genehmigungspflichtig.
Gewerbsmäßiges Fotografieren oder Filmen, Verkauf oder Anbieten von Waren ist in den Bädern nur mit Genehmigung der Geschäftsführung zulässig.
Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet
2. Öffnungszeiten und Zutritt
Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sowie die Benutzungszeiten der Badeeinrichtungen, einschließlich der Sauna, sind durch Aushang im Eingangsbereich des Bades bekannt gegeben.
Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Bei besonderen Anlässen, z.B. Spielfeste, Sport- und Gruppenveranstaltungen, kann die gesamte oder Teile der Anlage für diesen Zweck gesperrt werden.
Die Badezeit innerhalb der Öffnungszeit ist, wenn nicht eine bestimmte Dauer vorgesehen ist, unbegrenzt.
Von der Benutzung der Badeanlagen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden, sowie alle Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel (Alkohol, Drogen, usw.) stehen, ausgeschlossen.
Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Personen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung der Hilfe oder Beaufsichtigung durch Dritte bedürfen, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen, volljährigen Begleitperson gestattet
Kinder unter 7 Jahren, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
Der Zutritt zu den Badeanlagen ist nur mit gültigen Eintrittscoin zulässig. Der Eintrittscoin ist auf Verlangen dem Badepersonal vorzuzeigen.
3. Benutzungsentgelte
Die jeweiligen Benutzungsentgelte werden zu jedermanns Einsichtnahme im Eingangsbereich des Bäderbetriebes ausgehängt.
Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittscoins, für die entsprechende Leistung sein. Wird ein Badegast ohne gültigen Eintrittscoin angetroffen, sind für das Benutzen der Badeeinrichtung 10,00 € an der Kasse zu entrichten.
Gelöste Eintrittscoins werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
Für verlorene Eintrittscoins wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten ersetzt.
Beim Verlassen des Badebetriebes erlischt die Gültigkeit eines erworbenen Eintrittscoins.
Bei Preisänderungen sind noch gültige Karten gegen Zahlung des Differenzbetrages umtauschbar
4. Aufsicht im Bad
Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit aller Badegäste sowie Ruhe und Ordnung im Bad zu sorgen.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Bei Veranstaltungen von Gruppen ist die für die Gruppe verantwortliche Person (Lehrpersonal, Gruppenleiter, oder ähnlich) für die Einhaltung der Badeordnung mit verantwortlich. Sofern es sich um eine Veranstaltung handelt, an deren Teilnahme andere Badegäste ausgeschlossen sind, ist die verantwortliche Person für die Einhaltung der Badeordnung allein verantwortlich.
Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
Fundgegenstände sind dem Personal auszuhändigen. Wertgegenstände werden entsprechend dem Fundrecht behandelt.
5. Verhalten im Bad
Die Badegäste haben in den Badeanlagen alles zu unterlassen, was der Haus- und Badeordnung widerspricht, gegen die guten Sitten verstößt, die anderen Badegäste belästigt oder die Sicherheit und Ordnung im Bad, sowie die Reinlichkeit des Bades beeinträchtigt.
Die Badeanlagen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und Verunreinigungen sind unverzüglich dem Badepersonal anzuzeigen. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verschmutzung oder Beschädigung haftet der Badegast.
Bekleidung ist in den dafür vorgesehenen Garderobenschränken aufzubewahren und zu verschließen, der Schlüssel ist sicher aufzubewahren. Für verlorene Schlüssel ist ein Betrag von 15,00 € zu entrichten. Falls der Schlüssel gefunden wird, wird dieser Betrag zurückgezahlt.
Vor Benutzung der Badeanlagen, ist eine gründliche Körperreinigung durchzuführen.
Die Verwendung von Seife, Duschgel und Haarshampoo etc. außerhalb der Duschräume ist nicht erlaubt.
Das Benutzen der Schwimm- und Badeanlagen sowie der Aufenthalt im Nassbereich der Anlage sind nur in üblicher Badekleidung (Badeanzug, Badehose, Bikini) erlaubt.
Das Betreten der Barfußgänge, Duschräume und Badeanlagen mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt.
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in die Becken, sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist untersagt.
Das Springen von Sprunganlagen und Startblöcken geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und kein anderer Badegast gefährdet oder gar unnötig belästigt wird. Sprunganlagen oder Startblöcke sind jeweils nur von einer Person zu betreten. Die Freigabe zum Springen erfolgt grundsätzlich durch das Aufsichtspersonal.
Das Ballspielen und Einbringen sonstiger Spielgeräte in die Schwimmerbecken, sowie das Benutzen von Schwimmflossen, Taucherbrillen (Sonderregelung) und Schnorchel ist nicht erlaubt, ausgenommen sind Schwimmbrillen.
Das Benutzen von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
Nichtschwimmer dürfen die Schwimmerbecken (auch mit Schwimmhilfen) nicht benutzen.
Bewegungsspiele und Sport sind auch ohne Sportgeräte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.
Bei Gewitter ist der Außenbereich unverzüglich zu verlassen.
Zerbrechliche Gegenstände wie Flaschen, Gläser, usw. dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung und damit verbundenen Verletzungen oder Schäden (z. B. Entleerung eines Beckens und dessen Füllung) haftet der Verursacher.
Das Rauchen ist im Gebäude nicht erlaubt.
Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.
6. Besondere Bestimmungen
Benutzung auf besondere Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder - Benutzung der Sprunganlagen - Benutzung aller Spielgeräte
7. Besondere Bestimmungen für den Saunabereich
Die Benutzung der Saunaanlage ist für jeden Benutzer kostenpflichtig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sauna kann nur von Personen genutzt werden, die sich aufgrund ihres allgemeinen Gesundheitszustandes dazu in der Lage fühlen. Im Zweifel ist ein Arzt zu befragen.
Der gesamte Saunabereich ist Nacktbereich und daher ohne Badebekleidung zu betreten.(gesonderte Hinweise auf in der Saunaordnung)
Der Saunabesuch ist nur Erwachsenen gestattet.
Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer ausreichend großen Unterlage (Badetuch) benutzt werden. Das Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern ist mit Rücksichtnahme auf die dadurch verursachende Luftverschlechterung untersagt.
Aufgüsse im Saunaraum werden grundsätzlich durch das Bade- und Saunapersonal vorgenommen. Der Gebrauch eigener Badeessenzen ist nicht erlaubt.
In den Ruheräumen haben sich die Saunabenutzer so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.
Körperpflege jeglicher Art (z.B. rasieren, Haare färben, etc.) außer das Duschen ist untersagt.
Das Mitbringen und Verzehren von Speisen ist in den Saunabereichen nicht gestattet.
Das Reservieren der Liege- und Sitzgelegenheiten ist nicht erlaubt.
Es gilt zusätzlich die Saunaordnung.
8. Haftung
Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
Bei Unfällen oder Schäden, die durch Verstöße gegen die Badeordnung oder gegen Anordnungen des Badepersonals verursacht werden, ist eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
Für Geld, Wertsachen, Tascheninhalte, Fund- und Pfandgegenstände ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
Für verlorene Kleidung und Tascheninhalte wird eine Haftung nicht übernommen.
Verschlossene Garderobeschränke werden nach Schließung des Bades vom Personal geöffnet.
Für die Benutzung des Hallenbads und der Sauna ist die im Eingangsbereich aushängende Haus- und Badeordnung verbindlich. Für den Saunabereich gilt dazu ergänzend diese Saunaordnung.
Sollte eine Bestimmung dieser Saunaordnung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.
Die Saunaordnung gilt für den allgemeinen Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Saunaordnung bedarf.
Damit sich alle Saunabesucher wohlfühlen können, muss die Saunaordnung anerkannt und befolgt werden. Die Saunaordnung soll jedem Benutzer eine unbeeinträchtigte, funktionell richtige Anwendung der Sauna und einen erholsamen Aufenthalt ermöglichen. Wir bitten unsere Gäste daher, während des Besuches auf die anderen Saunagäste zu achten und Verstöße gegen die Saunaordnung dem Aufsichtspersonal zu melden.
Der Saunabereich gilt als textilfreier Bereich. Die sorgfältige Körperreinigung sowie die anschließende Benutzung aller Saunakabinen und Tauchbecken, haben ohne Ausnahme unbekleidet zu erfolgen.
Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände sollen vor dem Saunieren abgelegt werden. Die Saunagäste werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohen Temperaturen in den Saunakabinen diese Gegenstände schädigen können. Es kann zu ernsten Verbrennungen auf der Haut führen. Eine Haftung für derartig entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
2. Aufsicht
Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten, auch wenn dies eine Beschwerde zur Folge hat.
Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen aus dem Saunabereich zu verweisen, die a) die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden, b) andere Personen belästigen, c) trotz Ermahnung gegen die Bestimmung der Saunaordnung verstoßen, Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
Den in Ziffer 2.2. genannten Personen kann Zutritt zur Sauna teilweise oder ganz untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus der Sauna wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
3. Gesundheitliche Empfehlungen für Saunagäste
Voraussetzung für den Besuch der Sauna ist die gesundheitliche Eignung. Die Benutzung der Sauna erfolgt, auch wenn sämtliche Sauna- und Baderegeln beachtet werden, stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen ist über die Verträglichkeit vorher der Arzt zu befragen, damit sich weder der Gast selbst gefährdet, noch andere Saunagäste gefährdet werden. Das Saunapersonal ist befugt, bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen des Saunagastes diesen an seinen Arzt zu verweisen bzw. in Notfällen sanitätsdienstliche Hilfe sowie einen Notarzt hinzuzuziehen.
Von einem Saunabesuch ausgeschlossen sind Personen mit: 1) Infektionskrankheiten, septischen Infekten und akuten Virusinfektionen (z.B.: Grippe), 2) akuten entzündlichen Erkrankungen innerer Organe (z.B.: Leber, Gallenblase, Eierstöcke, u.a.) 3) akuter und nicht ausgeheilter Lungentuberkulose, 4) bekannten und nicht behandelten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, bei bekannten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems nur nach Zustimmung des behandelnden Arztes, jedoch Vorsicht bei der Benutzung von Tauch- und Erfrischungsbecken (hier besteht die Gefahr des plötzlichen Bluthochdruckes bzw. von deutlichen Blutdruckschwankungen!) 5) Anfallserkrankungen (z.B. Epilepsie), 6) in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall, 7) Venenentzündungen, 8) schweren vegetativen nervösen Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität, 9) entzündlichen Hautkrankheiten und Ekzeme, 10) Geschlechtskrankheiten sowie 11) schweren Nierenerkrankungen. Im Zweifelsfall wird empfohlen, den Arzt zu konsultieren!
4. Sauberkeit & Hygiene
Jeder Saunagast hat vor der Benutzung des gesamten Saunabereiches, insbesondere der Saunakabinen und des Tauchbeckens im Duschraum eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten wie Seife und Shampoo vorzunehmen. Die Verwendung von Seife und Shampoo außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten der Saunakabine wieder abzutrocknen.
Nach dem Verlassen der Saunakabine ist vor der Benutzung des Tauchbeckens der Körper durch Abduschen von Schweiß zu reinigen
Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art unmittelbar vor Benutzung der Saunakabinen und des Tauchbeckens ist untersagt.
5. Verhalten im Saunabereich
Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Betriebssicherheit, den guten Sitten, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie dem Badegenuss aller Badegäste zuwiderläuft.
Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Aufsichtspersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigung kann zu weit reichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist nicht ausgeschlossen.
Nicht gestattet sind u.a.: 1) das Mitbringen bzw. Wegwerfen von spitzen Gegenständen (Nagelscheren, Hornhautraspeln, Rasierer, etc.) oder sonstigen scharfen Gegenständen, 2) der Verzehr von mitgebrachten Speisen im gesamten Saunabereich, 3) das Ausspucken auf den Boden oder in die Becken.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor, während und nach dem Saunabesuch keine berauschenden Mittel (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente) einzunehmen sind.
Aus hygienischen Gründen ist bei Benutzung der Liegemöglichkeit die Liegefläche mit dafür geeigneten und ausreichend großen Textilien (z.B. Bademantel, großes Badetuch) abzudecken. Ein Anspruch auf Liegen durch den Saunagast besteht nicht.
Es wird gebeten, die Unterhaltung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren –aus Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen. Lärmen, Singen, Pfeifen, Musizieren und der Betrieb von mitgebrachten musikabspielenden Geräten jeglicher Art, wie z.B. Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Kassettenrekorder, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Saunakabinen sowie für sämtliche Liege- und Ruhebereiche.betreten. Die Freigabe zum Springen erfolgt grundsätzlich durch das Aufsichtspersonal.
6. Verhalten in Saunakabinen
ie Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß oder andere Einreibemittel (z.B. Honig, Salz, u.ä.) ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Saunaraum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt. Aus brandtechnischen Gründen dürfen auf den Saunaöfen, den aufliegenden Steinen sowie auf den Absperrungen und Verkleidungen der Saunaöfen zu keiner Zeit Gegenstände jeglicher Art abgelegt werden.
Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen (bis zu 40 °C auf Fußbodenhöhe und bis zu 100 °C in Deckenhöhe) für diesen Raum charakteristisch und für seine Wirkungsweise unerlässlich sind. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen. Die Benutzung der Notruftaste ist nur für den Ernstfall gestattet.
Die einzelnen Stufen der typischerweise übereinander angeordneten Bänke sind vorsichtig zu besteigen und wieder zu verlassen. Geländer zählen nicht zu der üblichen Ausstattung von Saunakabinen abzustellen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik sowie Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunakabine genommen werden.
Aus Gründen der eigenen Sicherheit und Ruhe, aber auch aus Rücksicht auf andere Gäste hat jeder Saunabenutzer in den Saunakabinen ruhig auf seinem Platz zu verweilen.
Aufguss- und Lüftungszeiten werden ausschließlich vom Saunapersonal festgelegt. Wasser und Kräuteraufgüsse auf den Ofen werden grundsätzlich durch das Personal durchgeführt. Zwischenaufgüsse sind zu unterlassen. In Niedrigtemperatursaunen wird kein Aufguss durchgeführt.
Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Ausschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Saunaofen ist strengstens verboten. Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, können sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen.
Die Saunakabinen sind nach Beendigung des Saunaganges ruhigen Schrittes wieder zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunakabinen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird gebeten, eine nach der Uhr kontrollierte Zeitspanne auszuharren. Es wird jedoch empfohlen, 15 Minuten pro Saunagang nicht zu überschreiten. Zur Kontrolle der Aufenthaltsdauer stehen Saunauhren in den Kabinen zur Verfügung. Übertreibungen können gesundheitliche Störungen auslösen.
7. Verhalten im Außenbereich
Es wird dringend empfohlen, im Anschluss an einen Saunagang von den Saunakabinen aus den Freiluftbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Körper- und Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht, um den Kreislauf zu stabilisieren.
Beim Atmen im Freiluftbad ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil es sonst zu Krampfanfällen kommen kann.
Im Freiluftbereich ist übermäßige Lärmentwicklung zu vermeiden.
8. Verhalten im Kalt- & Warmwasserbereich
Vor Benutzung des Tauchbeckens ist der Körper von Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Tauchbecken nicht eingesprungen werden. Ebenso ist das Planschen und Tauchen untersagt.
Jeder übermäßige Wasserverbrauch muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet.
Die Benutzung des Fußwärmebeckens, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient der Erwärmung der Füße und der Kreislaufstabilisierung. Die Benutzung des Beckens zur Fußreinigung ist untersagt.